Beitragsordnung zum § 6 der Satzung 

( Mitgliedsbeiträge, Gebühren )

Geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.09.2022 zum 01.01.2023

  1. Schüler / Jugendliche bis zum Abschluss einer Erstausbildung 40,- €
  2. Erwachsene         100,- €
  3. Mitglieder beim Wehrdienst ( Zeitsoldaten ) 80,- €

Mitglieder unter Punkt 3 , die sich im Auslandseinsatz befinden, können nach Rücksprache mit dem Vorstand von den Arbeitsstunden befreit werden.

Mahngebühren

Mitglieder, die ihre Beiträge bis zum 31.03. des Jahres ( Satzung §6/7 ) nicht bezahlt haben, werden vom Vorstand dazu schriftlich gemahnt und es wird jeweils eine Mahngebühr von 10,- € zuzüglich der notwendigen Auslagen erhoben.

Erfolgt nach den Mahnungen keine Reaktion des Mitgliedes, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Erfolgt bis 30. Juni des Jahres keine Zahlung der säumigen Beträge, wird das Mitglied zum 01.07. beim Landesschützenverband sowie bei der unteren Waffenbehörde abgemeldet und es erlischt jeglicher Versicherungsschutz.

  1. Arbeitsstunden ab 18 Jahren, je 10 Stunden je Stunde 10,- €
  2. Eintrittsgebühr 250,- €