Trotz sorgfältiger Pflege unserer Internetseite können sich Fehler einschleichen. Die Inhalte dieser Infothek dienen lediglich der Orientierung für unsere Mitglieder und Interessenten; sie sind keine rechtsverbindliche Belehrung.
Da sich Gesetze und Verordnungen jederzeit ändern können, sind ausschließlich die offiziellen Gesetzestexte rechtlich bindend.

Alle Altersbeschränkungen ergeben sich aus § 27 WaffG, insbesondere Abs. 3 und 4.

Gilt immer: Schriftliches Einverständnis oder Anwesenheit Sorgeberechtigter + Obhut geeigneter Person (bis 18 J.). Behördliche Ausnahmen für Jüngere möglich.

– Lichtpunkt (Laser): Keine Beschränkungen (WaffG).
– Druckluft/Federdruck/CO2: Ab 12 J. erlaubt. Unter 12 Jahren mit Ausnahmen durch Behörden möglich.
– Kleinkaliber (.22 lfb ≤200J / Kal.12-Einzellader): Ab 14 J. erlaubt. Unter 14 verboten, jedoch mit Ausnahmen der Behörde möglich.
– Großkaliber/sonstige: Unter 18 J. verboten.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Aktuelle Behördenregeln einhalten!


Wir richten uns bei den Wettkampflassen nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB).

Externer Link zur Sportordnung: Link

Hinweis: Es gibt bei Regionalen Tournieren auch offene Klassen.

Einteilung der Wettkampfklassen für Kugel-/Target Sprint-/Sommerbiathlonwettbewerbe
KlasseAlter
Schüler m/w<=14 J.
Jugend m/w15-16 J.
Junioren II m/w17-18 J.
Junioren I m/w19-20 J.
Herren / Damen I21-40 J.
Herren / Damen II41-50 J.
Herren / Damen III51-60 J.
Herren / Damen IV61-70 J.
Herren / Damen V>=71 J.
Einteilung der Wettkampfklassen Auflagewettbewerbe
KlasseAlter
Senioren I m/w51-60 J.
Senioren II m/w61-65 J.
Senioren III m/w66-70 J.
Senioren IV m/w71-75 J.
Senioren V m/w76-80 J.
Senioren VI m/w>=80 J.

Der Schießsport fasziniert durch Präzision, Konzentration und die perfekte Beherrschung des Sportgeräts.
Wer den Sport dauerhaft betreibt, wünscht sich meist irgendwann eine eigene, perfekt auf die eigenen Bedürfnisse angepasste Sportwaffe.
Hier erfährst du, welche Voraussetzungen dafür gelten.

1.) Druckluft- und CO₂-Waffen (Freie Waffen)
Für den Einstieg in die Druckluftdisziplinen (Luftgewehr, Luftpistole) ist der Erwerb einer eigenen Waffe unkompliziert:

  • Dafür ist keine behördliche Erlaubnis (wie eine Waffenbesitzkarte) erforderlich.
  • Freier Erwerb: Sportwaffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse bis maximal 7,5 Joule, die mit dem „F“-Zeichen im Fünfeck gekennzeichnet sind, dürfen in Deutschland ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden.

2.) Feuerwaffen (Erlaubnispflichtige Sportwaffen)

Für den Erwerb von Kleinkaliber- (KK) oder Großkaliber-Waffen (GK) gelten strengere gesetzliche Vorgaben nach dem deutschen Waffengesetz. Der Weg zur ersten eigenen gelben oder grünen Waffenbesitzkarte (WBK) gliedert sich bei uns im Verein in folgende Schritte:

  • Regelmäßiges Training: Du nimmst aktiv am Vereinsleben teil. Das Waffengesetz fordert den Nachweis des regelmäßigen Trainings über einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Antragstellung (entweder mindestens 18-mal verteilt über das Jahr oder einmal pro Monat).
  • Die Waffensachkunde: Um eine WBK zu erhalten, musst du die nötige Sachkunde nachweisen. Unser Verein unterstützt dich dabei aktiv und meldet dich zu einem entsprechenden Waffenkundelehrgang mit staatlich anerkannter Prüfung an.
  • Das Bedürfnis: Nach 12 Monaten Vereinsmitgliedschaft und erfüllten Trainingsvoraussetzungen stellen wir als Verein über den Schützenverband den Antrag auf Bestätigung des sportlichen Bedürfnisses.
  • Die Waffenbesitzkarte (WBK): Mit dem Bedürfnisbescheid des Verbandes, dem Sachkundenachweis und dem Nachweis eines zertifizierten Waffenschranks kannst du bei der zuständigen Behörde deine eigene Waffenbesitzkarte beantragen und dein eigenes Sportgerät erwerben.