- Schüler und Jugendliche bis zum Abschluß einer Erstausbildung
40 € - Erwachsene
100 € - Mitglieder beim Wehrdienst (Zeitsoldaten): Mitglieder unter Punkt 3, die sich im Auslandseinsatz befinden, können nach Rücksprache mit dem Vorstand von den Arbeitsstunden befreit werden
80 € - Mahngebühren:
Mitglieder die bis zum 30.09. des Jahres (§6/7 Satzung) keinen Beitrag bezahlt haben , werden vom Vorstand schriftlich gemahnt und es wird jeweils eine Mahngebühr von 10 € zuzüglich der notwendigen Auslagen erhoben.
Erfolgt nach den Mahnungen keine Reaktion des Mitgliedes, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Erfolgt bis zum 20.12. des Jahres keine Zahlung der säumigen Beiträge, wird das Mitglied zum 31.12. beim Landesschützenverband sowie bei der Waffenbehörde abgemeldet und es erlischt jeglicher Versicherungsschutz. - Arbeitsstunden
ab 18 Jahre, je 10 Stunden, Rentner sind befreit
bei Nichterscheinen je Stunde 10 € - Eintrittsgebühr
250 €